Objektsicherheitsprüfung
Mit der ÖNORM B1300 (Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude) wurde im Jahr 2012 ein neues Regelwerk eingeführt. Dieses schreibt vor, dass Gebäude regelmäßig (jährlich) einer Objektsicherheitsprüfung durch qualifizierte Personen unterzogen werden müssen.
Die Önorm gilt in allen Wohngebäuden mit zumindest einer Wohneinheit.
Als Eigentümer von Gebäuden haben Sie die Verantwortung, die Sicherheit und Gesundheit von Personen, die das Gebäude benutzen, und deren Eigentum zu gewährleisten. Das heißt, in allen Wohngebäuden mit mindestens einer Wohneinheit sind regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen der Gesamtanlage durchzuführen.