Objektsicherheitsprüfung

Mit der ÖNORM B1300 (Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude) wurde im Jahr 2012 ein neues Regelwerk eingeführt. Dieses schreibt vor, dass Gebäude regelmäßig (jährlich) einer Objektsicherheitsprüfung durch qualifizierte Personen unterzogen werden müssen.

Die Önorm gilt in allen Wohngebäuden mit zumindest einer Wohneinheit.

Als Eigentümer von Gebäuden haben Sie die Verantwortung, die Sicherheit und Gesundheit von Personen, die das Gebäude benutzen, und deren Eigentum zu gewährleisten. Das heißt, in allen Wohngebäuden mit mindestens einer Wohneinheit sind regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen der Gesamtanlage durchzuführen.

Genauso wichtig wie die Begehung durch den Sachverständigen selbst ist die Dokumentation (das Gutachten) dieser Inspektionen sowie die daraus resultierenden Behebungsmaßnahmen.

Durch die jährliche Routineprüfung ist eine frühzeitige Erkennung von Schäden bzw. Mängeln möglich, und dies dient langfristig der ordnungsgemäßen Erhaltung des Gebäudes. Der zivil- und strafrechtliche Haftungsmaßstab orientiert sich am jeweiligen Stand der Technik. Es ist somit unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit notwendig, das Objekt ständig nachzurüsten, um es am Stand der Technik zu halten.

Dieser Stand der Technik defi niert sich über die jeweils geltenden OIB Richtlinien (Richtlinien vom Österreichischen Institut für Bautechnik), ÖNormen, sowie anderen rechtsverbindlichen Regelwerken. Mit anderen Worten, der Stand der Technik entwickelt sich ständig weiter. Nur qualifizierte Personen, die eine entsprechende Ausbildung nachweisen können, dürfen ein Gutachten über die Objektsicherheit erstellen.

Von der persönlichen Begehung der Gesamtanlage erstellen wir für Sie ein umfangreiches Gutachten, indem wir alle geprüften Teile der Gesamtanlage und gegebenenfalls die dabei festgestellten Mängel aufl isten. Diese Checkliste ist Teil unseres Gutachtens. Ebenso übermitteln wir Ihnen die Verweise auf die geltenden rechtlichen Richtlinien und Vorschriften und die vorgeschriebenen Prüfintervalle.

Nach gängiger Rechtsprechung zählt die regelmäßige Kontrolle eines Hauses auf Schäden und Gefahrenquellen – samt den dazugehörigen Begehungen – zu den typischen Pfl ichten eines Hauseigentümers oder des von ihm beauftragten Verwalters.

Der ausgebildete Sachverständige hat mittels Begehung und Besichtigung der Gesamtanlage alle sicherheitsrelevanten Elemente zu prüfen. Im Rahmen dieser Objektsicherheitsprüfung gemäß ÖNORM B1300 werden mögliche Gefahrenquellen erfasst und dokumentiert.
Die Norm empfi ehlt hier eine jährliche Prüfung, deren Ergebnisse protokolliert und für zehn Jahre verwahrt werden sollten.

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